Versicherungspartner für einen Rehaaufenthalt
Abrechnungsverträge für stationäre Aufenthalte von Patienten bestehen derzeit mit folgenden Kassen:
- PVA Pensionsversicherungsanstalt (GKK selbstversichert)
- BVA Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten
- SVA der Gewerblichen Wirtschaft
- SVB Versicherungsanstalt der Bauern
- WKK Wohlfahrtskrankenkasse der Ärztekammer für OÖ
- LKUF Lehrer-Krankenund Unfall fürsorge für OÖ
- KFL Krankenfürsorge für Landesbeamte OÖ
- KFG Krankenfürsorge für Gemeindebeamte OÖ
- KFA Krankenfürsorge für Magistrats bedienstete der Stadt Linz, Wels, Steyr, Salzburg
- VAEB Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
- BKK Betriebskrankenkasse auf Anfrage
- UNIQA Sonderklassezusatzversicherung
KOSTENÜBERNAHME durch die Krankenkasse
Die Kostenübernahme für den stationären Aufenthalt kann für 3 Wochen beantragt werden. Voraussetzung ist ein ärztliches Ansuchen mittels Antragsformular auf Anschlussheilverfahren. Für Personen, die den angeführten Versicherungen nicht angehören oder wenn der Versicherungsträger eine Kostenübernahme ablehnt, besteht die Möglichkeit in unserem Haus zum privaten Tagsatz stationär zu rehabilitieren.




